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Antwort auf Jürgen Ortmüllers „eigenwillige Interpretation“ eines Gerichts-Vergleichs


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MEERESAKROBATEN/27. September 2014

Nachdem mir Jürgen Ortmüller/WDSF/Hagen die Möglichkeit verwehrt hat, zu seinem Facebook-Eintrag vom 24. September 2014 Stellung zu nehmen, bzw. meinen Kommentar einfach gelöscht hat, veröffentliche ich meine Meinung zu seiner recht „eigenwilligen Interpretation“ eines Gerichts-Vergleichs hier.

Plakat in Nürnberg (Foto: Susanne Gugeler)

Plakat in Nürnberg (Foto: Susanne Gugeler)

Jürgen O. hat auf Facebook (sowohl unter Jürgen Ortmüller Delfinschutz als auch unter seiner Organisation WDSF) folgenden Text veröffentlicht:

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Susanne Gugeler („Meeresakrobaten“) – Gerichtlicher Beschluss zur Löschung von Falschaussagen

Aufgrund einer Klage (Jürgen Ortmüller ./. gegen Susanne Gugeler) wegen der Falschbehauptung „…am Zoo Duisburg würden Flyer von der Organisation des Klägers verteilt, aber nicht von ihm, sondern von gut bezahlten Studenten und der Kläger und seine Anhänger seien recht aggressiv und drohen einem auch mit Gewalt und der Kläger sei polizeikundig…“ hat das Amtsgericht Hagen in einem Beschluss die Verpflichtung der Beklagten (Susanne Gugeler) festgestellt, dass im Rahmen eines Vergleichs dieser Kommentar auf der Internetseite der Beklagten zu löschen ist. Die Kosten ihrer Rechtsanwältin hat Susanne Gugeler in voller Höhe zu tragen und die Gerichtskosten zur Hälfte.

Das ist ein guter Gerichtsbeschluss und ein Schuss vor den Bug von Susanne Gugeler und Konsorten. Vor einer Hauptverhandlung, die wir ausdrücklich beantragt hatten, hat sie letztendlich mit dem Vergleich gekniffen, dem ich aus prozessualen Gründen zugestimmt habe.

Jürgen Ortmüller
Gründer u. Geschäftsführer des
Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF)

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Wal in der Wiese (Foto: Rüdiger Hengl)

Wal in der Wiese
(Foto: Rüdiger Hengl)

Meine Stellungnahme dazu (die von Jürgen Ortmüller – wie bereits erwähnt – gelöscht wurde) lautete:

„Nachdem Jürgen hier den gerichtlichen Vergleich als eine Art Erfolg wertet, möchte ich mich – als Betroffene – zu diesem Beschluss äußern.

Streitwert war ganz erheblich übersetzt

Mit keinem Sterbenswort erwähnt Jürgen, dass der durch ihn groß aufgezogene Rechtsstreit gegen mich – er sollte ja ursprünglich vor der Kammer des Landgerichts stattfinden – vom Landgericht ans Amtsgericht verwiesen wurde. Der ehemals von ihm gewünschte Streitwert von 10.000 Euro wurde herabgestuft und auf 1.500 Euro festgesetzt. Das ist eine Herabstufung um 85 Prozent!

Das Landgericht Hagen hielt die Klage in Hinblick auf meine Zuständigkeitsrüge nämlich für unzulässig, da der Streitwert mit 10.000 Euro „ganz erheblich übersetzt“ sei (Zitat Landgericht Hagen).

Ortmüller muss ebenfalls Gerichtskosten zahlen

In seinem Kommentar oben sieht es so aus, als ob Jürgen eine derartige Herabstufung (vom Landgericht ans Amtsgericht verwiesen zu werden) als Erfolg wertet. Und vor dem Amtsgericht kam es letztendlich auch nicht zu einem mündlichen Verfahren, sondern zu einem schriftlichen Vergleich.

Ein Wal in München (Foto: S. Gugeler)

Hier hebt jemand ab …
(Foto: S. Gugeler)

Es wundert mich sehr, dass Jürgen betont, dass ich die Kosten meiner Rechtsanwältin selbst zu tragen sowie die Gerichtskosten zur Hälfte zu begleichen hätte. Bei ihm sieht es doch nicht anders aus.

Amtsgericht tendiert dazu, dass kein Unterlassungsanspruch vorliegt

Ich möchte betonen, dass es in diesem Fall zu keinem Urteil gekommen ist und wenn es dazu gekommen wäre, dieses nicht automatisch zu Jürgens Gunsten ausgefallen wäre. In einem ersten Vergleichsvorschlag teilte das Amtsgericht Hagen nämlich mit, dass inhaltlich das Gericht zu der Auffassung tendiert, dass kein Unterlassungsanspruch vorliegt. „Es ist dem Betreiber einer Internetseite nicht zuzumuten, streitige Tatsachenbehauptungen zu überprüfen.“ (Zitat Amtsgericht Hagen)

Ortmüller ließ menschenverachtende Kommentare zu

Mit umstrittenen Äußerungen Dritter müsste sich Jürgen selbst gut auskennen. Ich verweise da nur auf den Presse-Artikel Tierschutzgruppe in Hagen lässt menschenverachtende Facebook-Kommentare zu.

Im Wal-Lokal (Foto: Frank Blache)

Ein „gemeinnütziger“ Wal (Foto: Frank Blache)

Mein Appell an Ortmüllers Anhänger

Kein Mensch, der hier unter Jürgens Beitrag kommentiert, kennt mich. Ich bitte also, der Fairness halber sich immer beide Seiten anzuhören, bevor hier losgeschimpft wird. Mit Delfin-Schutz hat das Vorgehen von Jürgen, das für mich einen weiteren Einschüchterungsversuch darstellt, sowie die Beifallskommentare seiner Anhänger jedenfalls nichts zu tun.“
(Ende meines Kommentars, den ich in Facebook veröffentlicht hatte und der von Jürgen Ortmüller gelöscht wurde.)

Missverständliche Darstellung

Seinen Beitrag hat Jürgen Ortmüller so geschickt abgefasst, dass der unbedarfte Leser meint, die streitgegenständlichen Aussagen stammten von mir persönlich. Dass diese tatsächlich von einer mir unbekannten Person (siehe Kommentar von Svenja/6. Januar 2013 unter Ortmüller feiert Schließung des Münster Delfinariums) geschrieben wurden, erklärt er nicht.

Dementsprechend „wild“ und fantasiereich fallen die Kommentare unter Jürgen Ortmüllers Beitrag aus. Dort kann man beispielsweise von einer Diana T. lesen,

„interessant wäre es ja, was die flyerverteiler von duisburg dazu sagen. denn immerhin wird ihnen von frau gugeler unverschämtes vorgeworfen. wäre ich einer von ihnen, würde ich die dame gleich nochmal vor den richter zerren.“

Die gleiche Kommentatorin meldet sich außerdem mit folgendem Text zu Wort: „und dann kommt eine gugeler und behauptet, ihr würdet passanten prügel androhen. und da wäre bei mir schluß mit lustig und auch eine frau gugeler sollte sich genau überlegen, wem sie da was vorwirft. irgendwann wird es nämlich richtig teuer.“

Eine Kerstin G. mutmaßt, dass ich meinen Kommentar wieder gelöscht hätte. Ortmüller stellt nicht klar, dass er derjenige war, der meine Kritik gelöscht hat.

Ein grüner Wal lässt sich gut im Gras verstecken. (Foto: Susanne Gugeler)

Ein grüner Wal passt gut zur Gurkentruppe …
(Foto: Susanne Gugeler)

Kommentator wird von Ortmüller „belehrt“

Immerhin macht sich ein Kommentarschreiber Gedanken darüber, dass es datenschutzrechtlich schon sehr grenzwertig sei, meine Adresse zu veröffentlichen. Dafür wird er prompt von Ortmüller gerügt und er versichert dem Skeptiker, dass er ihm ruhig vertrauen könne, da er selten etwas unüberlegt mache. (!!!!!!)

Gurkentruppe

Der Vorsitzende der Ein-Mann-Organisation WDSF, die steuerbegünstigt ist, bezeichnet Menschen, die seine Kampagnen kritisieren und bereits etliche Unstimmigkeiten in seinen Behauptungen und Pressemitteilungen aufgedeckt haben, als Gurkentruppe, Delfinariums-Dummschwätzer, Syndikat u.a.

Dieses Gebaren ist aus meiner Sicht nicht einer gemeinnützigen (im Sinne von „dem Gemeinwohl dienenden“) Organisation würdig, sondern zeigt eher ein gemeines (im Sinne von verwerfliches) Verhalten.

Nachtrag vom 14. Juli 2015: Jürgen Ortmüller hat nichts Besseres zu tun, als den etwa ein Jahr zurückliegenden Gerichts-Vergleich in einem Kommentar unter einem von ihm verfassten Artikel in lokalkompass.de neu aufzuwärmen. Und das, obwohl der Inhalt seines Artikels nichts mit den Meeresakrobaten noch mit mir persönlich zu tun hat und ich mich auch nicht an der Diskussion unter seinem Artikel beteiligt hatte. Die Redaktion von lokalkompass.de hat dies offenbar als Verstoß gegen den Verhaltenskodex gewertet und Ortmüllers Kommentar, der sich auf mich bezieht, gelöscht. Du findest die Reaktion von lokalkompass.de unter dem von Jürgen Ortmüller am 12. Juli 2015 abgegebenen Kommentar. Vielen Dank an die Redaktion!

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