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Lärmverursacher sollen in die Pflicht genommen werden


Sigrid Lüber nimmt vom 23. bis 27. April 2012 für die Schweizer Umweltschutzorganisation OceanCare am UNO Regular Process in New York teil.

Schnabelwale (Jörg Mazur)

Zur Erklärung hier ein Zitat aus dem OceanCare-Blog: „Der Regular Process wurde von der UNO Generalversammlung mit der ersten globalen und ganzheitlichen Beurteilung des Zustandes der Meere beauftragt. Ziel ist es die Lücke zwischen Wissenschaft und der Gesetzgebung zu füllen. In die globale Beurteilung einfließen sollen ökologische, ökonomische und soziale Aspekte. OceanCare wird sich dafür einsetzen, dass neben anderen Einflüssen menschlicher Aktivtäten auch die Unterwasserlärm-Verschmutzung in der Beurteilung berücksichtigt wird.“

Aktuell schreibt Sigrid von der Sitzung gestern: „Nach vielen Wortmeldungen von Regierungsvertretern durfte ich im Namen von OceanCare und der International Ocean Noise Coalition unsere Position vortragen. Da im Entwurf der Unterwasserlärm nur in Bezug auf die Schifffahrt explizit erwähnt war, habe ich darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, auch andere Lärmquellen zu untersuchen, namentlich den Lärm durch seismische Tests, der nicht nur für Wale und Delfine ein großes Problem darstellt, sondern auch für Fische.

Der Lärm durch die Druckluftkanonen, die bei den seismischen Tests zur Erforschung von Ölquellen, dringen bis zu 15 Kilometer in den Meeresgrund ein. Aufgrund der schwindenden Ölreserven finden gegenwärtig an vielen Orten solche Tests statt.

Im letzten November/Dezember hat die Northern Petrolium seismische Tests im Ionischen Meer durchgeführt. Zeitgleich sind elf Schnabelwale gestrandet. Die Untersuchungen sind zwar noch nicht abgeschlossen, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass die Ursache der Strandung der seltenen Schnabelwale auf den Lärm der Seismischen Tests zurückzuführen sind.

OceanCare will erreichen, dass die Regierungen eine Obergrenze für Lärm beschließen. Die Lärmverursacher sollen verpflichtet werden, mittels unabhängigen Umweltverträglichkeitsgutachten zu beweisen, dass ihre Aktivitäten die Meerestiere nicht verletzen oder gar töten und die Störung zumutbar ist. Können sie die Verträglichkeit ihrer Aktivitäten nicht beweisen, soll das Vorsichtsprinzip angewendet und auf die lärmintensiven Aktivitäten verzichtet werden. Morgen früh finden kleine Arbeitsgruppenmeetings statt, um die Unklarheiten zu beseitigen, danach ist der Rahmen gesetzt, denn beim UNO Seerechtsabkommen gibt es keine Abstimmungen, sondern Konsensbeschlüsse die von allen Staaten mitgetragen werden.“
(Quellen: OceanCare sowie facebook)

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